T.H.E. Kulinarik

  1. Das Restaurant, welches am System teilnimmt, gewährt dem Inhaber der Rabattkarte nach der Grundlage "2mal genießen, 1mal sparen" eine Rabattierung. Bei der Bestellung von zwei Hauptspeisen wird die preisgleiche oder preisniedrigere Hauptspeise bei Vorlage der Rabattkarte nicht berechnet. Anstelle dessen ist auch ein attraktiver Rabatt möglich. Vor- und Nachspeisen, sowie Getränke sind vom Inhaber der Rabattkarte vollständig zu bezahlen. Wünscht ein Restaurant eine Sondervereinbarung, so ist dies grundsätzlich möglich. Sondervereinbarungen werden bei den Restaurantdaten FETT abgedruckt und sind nur gültig, wenn Sie bei Vertragsvereinbarung bereits bestanden.

  2. Bereits bei der Bestellung ist die Rabattkarte vorzulegen. Die teilnehmenden Restaurants können die Rabattkarte entwerten. Pro Restaurantbesuch ist ein Abriss im Restaurant abzugeben. Die Rabattkarte kann pro Rechnung nur 1x in Anspruch genommen werden. Nicht vorgesehen ist der Einsatz der Rabattkarte für Menüs und reduzierte Angebote.

  3. Durch die Rabattkarte wird keine bestimmte Mindestanzahl von Restaurants bzw. ein Anspruch auf eine bestimte Güte der teilnehmenden Restaurants garantiert. Sämtliche damit zusammenhängende Ansprüche sind ausge-
    schlossen.

  4. Bei speziellen Veranstaltungen (Hochzeiten, Tagungen, Geburtstagen, Firmungen, Erstkommunion, Firmenfeiern, Familienfesten, Gans'l Essen, Schweinsbratenreindl, Buffet etc.) kann die Verwendung der Rabattkarte von den teilnehmenden Restaurants verwehrt werden. An allen Feiertagen, sowie Ostern, Muttertag, Weihnachten und Silvester, etc. sowie am Valentinstag gilt die Rabattkarte nicht. Die Rabattkarte gilt nur innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer. Diese endet jeweils am 30.11. eines jeden Jahres.

  5. Der Verzehr der Hauptspeisen muss im Restaurant stattfinden. Bei Abholung oder Zulieferung von Speisen ist der Einsatz der Rabattkarte nicht gültig.

  6. Der Einsatz der Rabattkarte ist ausschließlich bei den teilnehmenden Restaurants möglich. Sollten diese aus Gründen wie Besitzerwechsel, Insolvenz oder Geschäftsauflösung nicht mehr existieren, entfällt der Anspruch auf die Rabatte. Eine Haftung des Herausgebers wird somit ausgeschlossen, sofern der Herausgeber diesen Umstand nicht zu vertreten hat.

  7. Die teilnehmenden Restaurants verpflichten sich gegenüber dem Herausgeber, die bezüglich der Rabattkarte vereinbarten Rabatte zu gewähren. Eine Vertragsbeziehung bei der Verwendung der Rabattkarte besteht ausschließlich zwischen dem Verwender der Rabattkarte und dem teilnehmenden Restaurant. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zugunsten Dritter. Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis können die Vertragsparteien nur gegeneinander geltend machen. Eine Haftung des Herausgebers ist ausgeschlossen. Sollte ein teilnehmendes Restaurant die Verwendung der Rabattkarte in ungerechtfertigter Weise verwehren, kann der Inhaber der Rabattkarte direkte Ansprüche gegen das teilnehmende Restaurant geltend machen. Schadenersatzansprüche gegen den Herausgeber sind insoweit ausdrücklich ausgeschlossen.

  8. Eine Vervielfältigung der Rabattkarte, in welcher Form auch immer, ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch den Herausgeber unzulässig.

  9. Die Rabattkarte ist übertragbar.

  10. Für eventuelle Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

Um telefonische Tischreservierung wird gebeten.